Mein Name ist Peter Bazzanella, ich wohne in 5110 Oberndorf in der Nähe der Stadt Salzburg. Ich habe folgende Frage zum gewerblichen Mietrecht:
Der Mieter eines Geschäftslokales ist gestorben. Die Mietvertrag beinhaltet nur seinen Namen. Nun möchten seine Rechtsnachfolger (Gattin und Sohn) die Geschäfte im Sinne des verstorbenen Mieters weiter führen. Es stellt sich die Frage, ob ein neuer Mietvertrag erstellt werden muss oder ob die Rechtsnachfolger den Mietvertrag einfach so übernehmen können. Im MRG § 14 ist nur von Wohnungen die Rede, nicht von Geschäftslokalen!