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Frage zu: § 71 ASchG

Verfasst: 23.10.2014, 10:51
von Gerhard Putz
Hat der Arbeitgeber verschmutzte Funktionsbekleidung regelmäßig auf seine Kosten zu reinigen (zu waschen)?

RE: Frage zu: § 71 ASchG

Verfasst: 23.10.2014, 12:01
von Manannan
Eine regelmäßige Reinigung durch den AG sieht Abs 2 nicht vor. Der AG hat nur dann für eine Reinigung auf seine Kosten zu sorgen, wenn die Kleidung für bestimmte Tätigkeiten benötigt wird (zb Kanal); wenn nicht für bestimmte Tätigkeiten, dann nur dann, wenn diese mit gesundheitsgefährdenden oder ekelerregenden Stoffen verunreinigt ist.