Frage zu: § 64 NÖ BauO 1996

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Daniel Gajko
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Frage zu: § 64 NÖ BauO 1996

Beitrag von Daniel Gajko » 09.10.2014, 16:01

Hallo jusline Team

Darf ich ein oder auch mehrere Kfz in meinem Garten in NÖ, auf unbefestigten Boden abstellen, wenn die Batterie ausgebaut ist und Wannen oder Behälter, die unter den Fahrzeugen untergestellt sind, die letzte Flüssigkeit auffangen können? Von einem Fahrzeug sind sogar Motor und Tank ausgebaut.

Ich Danke im Voraus.




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