selbständiger und unselbständiger Bestandteil
selbständiger und unselbständiger Bestandteil
Vor kurzem stolperte ich über die Begriffe selbständiger und unselbständiger Bestandteil zu einem Wohnungseigentumsobjekt, wobei ersteres u.a. ein PKW Stellplatz sein soll, letzteres u.a, ein Kellerabteil. Auf meine Frage, was diese Unterscheidung bedeutet, und wie diese Begriffe definiert sind, erhielt ich nur die Antwort, dass es eine rein künstliche Unterscheidung durch den Gesetzgeber sei im Hinblick auf PKW Stellplätze, sich aus der Unterscheidung aber keine Konsequenzen ergebe.
Kann jemand Licht in dies bringen; die erhaltene Erklärung ist für mich keinesfalls schlüssig, und hat mir keine Klarheit gebracht.
Danke.
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