von mbuo2 zu mbuo1
Verfasst: 18.09.2014, 07:35
Eine frage an das forum!
Wenn ich nur drei jahre als MBUO2 (als KPE/KIOP) Soldat habe müsste ich ja gem 14.10 unterhalb absatz c, ein recht auf die Ausbildung für einen MBUO1 Posten haben, den im Absatz 14.10 steh ja das man 5 Jahre als person im ausbildungsdienst absolvieren muss und man dies auch durch eine verwendung als soldat mit erhöter auslandsbereitschaft auf drei jahre verkürzt wird?
"Das Erfordernis der lit. a wird durch eine mindestens dreijährige Dienstleistung in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (§ 101a GehG) ersetzt."
Hoffe auf baldige antwort.