von mbuo2 zu mbuo1

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ak3
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von mbuo2 zu mbuo1

Beitrag von ak3 » 18.09.2014, 07:35

Eine frage an das forum! Wenn ich nur drei jahre als MBUO2 (als KPE/KIOP) Soldat habe müsste ich ja gem 14.10 unterhalb absatz c, ein recht auf die Ausbildung für einen MBUO1 Posten haben, den im Absatz 14.10 steh ja das man 5 Jahre als person im ausbildungsdienst absolvieren muss und man dies auch durch eine verwendung als soldat mit erhöter auslandsbereitschaft auf drei jahre verkürzt wird? "Das Erfordernis der lit. a wird durch eine mindestens dreijährige Dienstleistung in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (§ 101a GehG) ersetzt." Hoffe auf baldige antwort.



Manannan
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RE: von mbuo2 zu mbuo1

Beitrag von Manannan » 18.09.2014, 08:37

Es handelt sich hier um Voraussetzungen, die für eine Ernennung erfüllt sein müssen (und/oder). Ein subjektives Recht auf diese Ausbildung lässt sich meines Erachtens daraus nicht ableiten.

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