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Frage zu: § 84 StVO

Verfasst: 05.08.2014, 14:19
von werbemafia

Ich habe folgende Frage:

 Wie weit muss eine Videowall im Freiland von einer Autobahn entfernt sein.

Sind es 100 m oder 150 m?

Welche Behörden sind für eine genehmigung einer solchen Anlage zuständig.


RE: Frage zu: § 84 StVO

Verfasst: 05.08.2014, 21:33
von Manannan
100 m! Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft ( § 94b Abs 1 lit b).