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Frage zu: § 3 VerG

Verfasst: 28.07.2014, 11:22
von RL

Ich habe einige Grundsatzfragen zu § 3 Abs 3 VerG:

Dort heisst es, die Statuten seien auf Verlangen auszufolgen. Über die Art und Weise wird nichts bestimmt.

Bedeutet die Nichtbestimmung, dass

a)  es genügt, sie auf einer Vereinswebsite als Gratisdownload bereit zu halten?

b)  eine Print-Ausgabe an alle Vereinsmitglieder kostenfrei zu erfolgen hat?

c) mit den Satuten auch eine Bestätigung der Vereinsbehörde über deren Zulassung (Gültigkeit) zu übermittelt ist ?

Ich bedanke mich herzlich für alle Beiträge.

Richard Löffler, MBA