Zeipunkt der Anspruchsberechtigung von Subventionen
Zeipunkt der Anspruchsberechtigung von Subventionen
der privaten (konfessionellen) Schule wurde am 2.Juni 2014 das Öffentlichkeitsrecht für das Schuljahr 2013/2014 verliehen (ges. Schulartbezeichnung, Schulkennzahl etc. zwischen August 2013 - Februar 2014)
Ein Ansuchen um Subventíonierung wurde am 2.März 2013 eingereicht.
Ab welchem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf Subventionierung: a) Sept. 2013 = 1.Semester b) März 2014 c) Sept. 2014 = 3. Semester ?
Bitte um dienliche Hinweise zur Auslegung des § 18 Abs.6 (bzw. Abs.5)
RE: Zeipunkt der Anspruchsberechtigung von Subventionen
..das sie nur auf ANTRAG so zu behandeln ist, als wäre ihr bereits das Öffentlichkeitsrecht verliehen worden, kommt es darauf an, wie der Antrag formuliert war.
Enthielt der Antrag keinen diesbezüglichen Hinweis, so wird die Subvention (Lehrerposten) erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Verleihung des Öffentlichkeitsrechts gewährt (ex nunc).
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