Probleme mit ausländischem Kunden
Verfasst: 25.11.2006, 19:51
Hallo!
Ich bin freiberuflicher Übersetzer und habe ein Problem mit einem englischen Kunden (Übersetzungsbüro), der eine Rechnung offenbar nicht begleichen will. Vereinbart wurde ein Zahlungsziel von 30 Tagen, nun sind es bereits über 100 Tage. Mein Kunde rechtfertigt sich damit, dass sein Kunde (also der Endkunde, für den die Übersetzung eigentlich bestimmt ist) auch noch nicht bezahlt hat und erst auf gerichtlichem Weg dazu gezwungen werden muss. Erst dann will er mich bezahlen. Ich machte meinen Kunden schon mehrmals darauf aufmerksam, dass es aus rechtlicher Sicht überhaupt nicht relevant ist, ob der Endkunde bezahlt oder nicht, da ich schließlich mit IHM und nicht mit dem ENDKUNDEN einen Vertrag habe.
Da diese Zahlungsaufforderungen und Mahnungen seit Wochen und Monaten nichts fruchten und der Kunde mich jedes Mal aufs Neue vertröstet, möchte ich nun die Zahlung einklagen. Das Problem ist jedoch, dass sich der Leistungsort nach dem Ort des Leistungsempfängers richtet (sofern der Leistungsempfänger Unternehmer ist), weshalb für diese Verhandlung auch ein englisches Gericht zuständig wäre. Wie würde so eine Verhandlung im Ausland aussehen? Müsste ich mir dafür einen englischen Anwalt nehmen und persönlich nach England fahren oder könnte alles auch ein deutscher Anwalt für mich erledigen? Wie würde das mit den Kosten aussehen?
Ich bin freiberuflicher Übersetzer und habe ein Problem mit einem englischen Kunden (Übersetzungsbüro), der eine Rechnung offenbar nicht begleichen will. Vereinbart wurde ein Zahlungsziel von 30 Tagen, nun sind es bereits über 100 Tage. Mein Kunde rechtfertigt sich damit, dass sein Kunde (also der Endkunde, für den die Übersetzung eigentlich bestimmt ist) auch noch nicht bezahlt hat und erst auf gerichtlichem Weg dazu gezwungen werden muss. Erst dann will er mich bezahlen. Ich machte meinen Kunden schon mehrmals darauf aufmerksam, dass es aus rechtlicher Sicht überhaupt nicht relevant ist, ob der Endkunde bezahlt oder nicht, da ich schließlich mit IHM und nicht mit dem ENDKUNDEN einen Vertrag habe.
Da diese Zahlungsaufforderungen und Mahnungen seit Wochen und Monaten nichts fruchten und der Kunde mich jedes Mal aufs Neue vertröstet, möchte ich nun die Zahlung einklagen. Das Problem ist jedoch, dass sich der Leistungsort nach dem Ort des Leistungsempfängers richtet (sofern der Leistungsempfänger Unternehmer ist), weshalb für diese Verhandlung auch ein englisches Gericht zuständig wäre. Wie würde so eine Verhandlung im Ausland aussehen? Müsste ich mir dafür einen englischen Anwalt nehmen und persönlich nach England fahren oder könnte alles auch ein deutscher Anwalt für mich erledigen? Wie würde das mit den Kosten aussehen?