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Untersagung der Gewerbeausübung

Verfasst: 18.07.2014, 00:14
von denkER
Was passiert wenn eine Gewerbeanmeldung per Bescheid untersagt wurde und danach dieser Bescheid vom VGW wegen Formalfehler aufgehoben wird? danke voraus

RE: Untersagung der Gewerbeausübung

Verfasst: 18.07.2014, 07:50
von Manannan
Die Behörde hat dann neu zu entscheiden und ist dabei an die Rechtsansicht des VwGH gebunden.