Was passiert wenn eine Gewerbeanmeldung per Bescheid untersagt wurde und danach dieser Bescheid vom VGW wegen Formalfehler aufgehoben wird?
danke voraus
RE: Untersagung der Gewerbeausübung
Verfasst: 18.07.2014, 07:50
von Manannan
Die Behörde hat dann neu zu entscheiden und ist dabei an die Rechtsansicht des VwGH gebunden.