Gesetzesauslegung
Verfasst: 29.06.2014, 16:21
Wie ist das "Feilbieten" und "Verkaufen" genau zu verstehen?
Fallen darunter auch eine Schutzgebühr oder ein Aufwandsersatz/Kostenersatz, wenn man selbst gar keinen Gewinn damit macht sondern nur zumindest einen Teil der Kosten, die man selbst hatte, decken möchte?
Wenn man selbst zB eine Katze um € 500 gekauft hat, und diese aus persönlichen Gründen leider nicht behalten kann, darf man dann zB € 300 teilweisen Kostenersatz dafür verlangen oder muss man sie verschenken?