Frage zu: § 70 BO für Wien

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wb2
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Frage zu: § 70 BO für Wien

Beitrag von wb2 » 16.04.2014, 21:05

Was passiert, wenn ein Wohnungseigentümer/Anrainer längere Zeit im Ausland ist und die Information des Anschlages ihn nicht erreicht und er damit  bei der Bauverhandlung nicht anwesend sein bzw. Einspruch erheben kann, weil er eben gar keine Information über geplante Bautätigkeiten hat?

Wie gewährleistet der Bauführer so die rechtzeitige Information aller Anrainer? Und was passiert, wenn de facto nachweislich nicht alle Anrainer bzw. Wohnungseigentümer benützter Gebäude informiert waren?




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