§144 BAO

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Wilfried Riether
Beiträge: 1
Registriert: 06.06.2014, 14:07

§144 BAO

Beitrag von Wilfried Riether » 06.06.2014, 14:17

Inwieweit ist eine Gemeinde berechtigt mit der Kontrolle der Gemeindeabgaben (Fremndeverkehrs-Interessentenbeitrag) eine Firma zu beauftragen (in diesem Fall ein EDV-Dienstleister), der in geschützte Daten (Meldezettel) Einblick nimmt. Ist eine derartige Firma bzw. deren Mitarbeiter als Kontroll-Organ zulässig?



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