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Frage zu: § 13 SchOG

Verfasst: 29.05.2014, 20:32
von Theresa

Zur Unterstützung der Organisation des reibungslosen Ablaufs des Unterrichts von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wäre es in deren Interesse äußerst hilfreich, die Formulierung "kann" zu Ende des Punkt (1) gegen "muss" zu ersetzen, in Verbindung mit einer wöchentlichen Stundenanzahl, die eine tatsächliche Unterstützung dieser Kinder auch ermöglicht.


RE: Frage zu: § 13 SchOG

Verfasst: 30.05.2014, 19:46
von Manannan
Die "Kann-Bestimmung" ist im Hinblick auf das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz richtig formuliert. Nicht die Allgemeinheit hat sich um die Integration zu bemühen, sondern der, der sich hier niederlassen will.