Kann Gefährliche Drohung eine Notwehr sein?
Verfasst: 28.04.2014, 23:43
Folgender konkrete Fall:
Während eines Streits der bereits zu Tätlichkeiten geführt hat*, stehen sich die 2 Personen gegenüber.
Person A sagt: "Du bist tot!", und nimmt eine Angriffshaltung ein.
Person B antwortet: "Du auch!"
Kann sich Person B auf Notwehr berufen?
Gibt es dazu Präzedenzfälle?
*Hier macht Person B Notwehr gegen den Angriff der Person A geltend.
Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben und bedanke mich im Voraus!