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Kann Gefährliche Drohung eine Notwehr sein?

Verfasst: 28.04.2014, 23:43
von AndiKappenstein
Folgender konkrete Fall: Während eines Streits der bereits zu Tätlichkeiten geführt hat*, stehen sich die 2 Personen gegenüber. Person A sagt: "Du bist tot!", und nimmt eine Angriffshaltung ein. Person B antwortet: "Du auch!" Kann sich Person B auf Notwehr berufen? Gibt es dazu Präzedenzfälle? *Hier macht Person B Notwehr gegen den Angriff der Person A geltend. Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben und bedanke mich im Voraus!

Ohne Umbrüche klingt das verwirrend. Also nochmals:

Verfasst: 28.04.2014, 23:47
von AndiKappenstein
Folgender konkrete Fall: Während eines Streits der bereits zu Tätlichkeiten geführt hat (Angriff von Person A und Notwehr von Person B), stehen sich die 2 Personen gegenüber. Person A sagt: "Du bist tot!", und nimmt eine Angriffshaltung ein. Person B antwortet: "Du auch!" -- Kann sich Person B auf Notwehr berufen? Gibt es dazu Präzedenzfälle?