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Betreibungskosten

Verfasst: 14.04.2014, 10:18
von Erwin Ausserwöger
Ab wann kann der Pauschalbetrag von € 40 verrechnet werden? Bereits mit der 1. Mahnung oder erst zu einem späteren Zeitpunkg (2. Mahnung mit Verrechnung Verzugszinsen, bzw. im Rahmen Abschaltung/Inkasso)?

RE: Betreibungskosten

Verfasst: 17.04.2014, 15:20
von Manannan
Bereits ab Fälligkeit mit der 1.Mahnung! Eine Mahnung bzw Stundung ist lediglich ein freiwilliges Zuwarten des Gläubigers auf den vereinbarten Betrag. Wenn also der Schuldner zum vereinbarten Zeitpunkt nicht leistet, können Sie die Schuld sofort einklagen und zwar ohne vorausgehende Mahnung.