Ich verstehe die Intention des §24d nicht.
Er schreibt Sorgfaltspflichten vor für Flüge von Geräten geringer Bewegungsenergie bis in 30m Flughöhe. Darüber scheint diese Sorgfaltspflicht nicht zu existieren.
Aber vor allem erklärt er explizit, dass diese "leichten" Fluggeräte nicht den Bestimmungen des LFG unterliegen!
D.h. man ist von wichtigen LFG-Grenzewerten befreit,
v.a. betreffend max. Flughöhe, max. Entfernung vom fernsteuernden Piloten,
Verbot von FPV (Steuern ohne Sichtverbindung, via Videobrille) etc.