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Frage zu: § 18 UGB

Verfasst: 04.03.2014, 11:07
von Horst01

Nach StVO §13 (1) ist rechts in kurzem Bogen einzubiegen.
Heißt das, dass man unbedingt die rechte Spur nehmen muss, auch wenn die Straße - in die man einbiegt - mindestens zwei Fahrstreifen in der relevante Fahrtrichtung hat? (Grund: Man will für das Linksabbiegen bei einer folgenden Kreuzung richtig eingeordnet sein.)

Nach http://forummobilitaet.wordpress.com/2011/09/20/knifflige-verkehrssituationen-hatten-sies-gewusst/ kann man als Rechtsabbieger sie Spur frei wählen. Der Internetbeitrag bezieht sich allerdings auf Deutschland.

 


RE: Frage zu: § 18 UGB

Verfasst: 04.03.2014, 21:30
von Manannan
Was hat den das mit dem UGB zu tun???