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Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt

Verfasst: 15.01.2014, 14:48
von Michael Unterkofler
Im Normalfall reicht für die Anmeldung ein amtlicher Lichtbildausweis. Unser Meldeamt verlangt trotz vorhandener ZMR Nummer zusätzlich eine Geburtsurkunde Ist so etwas rechtlich ok oder ist das eine Überreaktion eines eifrigen Gemeindebeamten ? Michael Unterkofler

RE: Anmeldung von EU Ausländern beim Meldeamt

Verfasst: 15.01.2014, 22:16
von Manannan
Die MeldeV ist hier die falsche Rechtsgrundlage. Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 4a Abs 3 MeldeG. Demnach verbleiben die Meldezettel bei der Behörde solange die Identität des zu Meldenden nicht mit der jeweils gebotenen Verlässlichkeit festgestellt ist. Eine Geburtsurkunde alleine wird mE dafür nicht ausreichen. Darüber hinaus hat gem § 12 leg cit der Meldepflichtige zur Überprüfung der melderechtlichen Bestimmungen, auf Verlangen der Meldebehörde unverzüglich öffentliche Urkunden vorzulegen, die zur Feststellung der Identität des Unterkunftnehmers geeignet sind. Fragen Sie am besten nach der Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Vorlage einer GU verlangt wird.