Observation von Drogenhandel an öffentlichen Plätzen
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Observation von Drogenhandel an öffentlichen Plätzen
Meines Erachtens müsste es der Polizei doch erlaubt sein, potentielle Drogenhändler bei einem vermeintlichen Drogenhandel/verkauf zu filmen und diese Videoaufzeichnungen als Beweis heran zu ziehen.
RE: Observation von Drogenhandel an öffentlichen Plätzen
Erfüllt diese Person den Begriff des Beschuldigten, also wird sie bezüglich einer Straftat konkret verdächtigt (§ 48 Abs 1 Z 1 StPO), dann könnte Ihre Ansicht geteilt werden. Ansonsten haben sich die Organe des Staates genau an die Vorschriften der StPO zu halten!
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