Studiengebühren
Verfasst: 22.11.2006, 14:26
Folgende Situation:
Studentenpaar wohnt in einer Wohnung, die dem Vater des Studenten gehört. Beide Elternpaare sind geschieden. Der Vater des Studenten Zahlt keinen expliziten Unmterhalt. da er eine monatliche Summe für Nebenkosten winbwhält(diese Summe liegt aber unter dem zu zahlenden Unterhalt) dafür erhält der Student sein 1Monat das Kindergeld.Vorher erhielt er 1Jahr lang nichts.
Nun tritt der Fall ein und der Student muss Studiengebühren zahlen. Deise müssen dann doch zur hälfte von beiden ELternteilen bezahlt werden oder?
zumindest hat die Mutter ihrten Anteil bezahlt, nur der Vater weigert sich, mit der Begründung, das Kindergeld müsste für solche fälle doch reichen, er müsse nicht mehr bezahlen.
Stimmt das so? denn der Student könnte sein studium nich fortstzen wenn sein Vater nicht bezahlt. Eltern sind doch gestzkich verpflichtet ihrem Kind die erste Ausbildung zu finanzieren oder? gibt es einen § in dem das steht???
danke im voraus für Antworten
MfG
Studentenpaar wohnt in einer Wohnung, die dem Vater des Studenten gehört. Beide Elternpaare sind geschieden. Der Vater des Studenten Zahlt keinen expliziten Unmterhalt. da er eine monatliche Summe für Nebenkosten winbwhält(diese Summe liegt aber unter dem zu zahlenden Unterhalt) dafür erhält der Student sein 1Monat das Kindergeld.Vorher erhielt er 1Jahr lang nichts.
Nun tritt der Fall ein und der Student muss Studiengebühren zahlen. Deise müssen dann doch zur hälfte von beiden ELternteilen bezahlt werden oder?
zumindest hat die Mutter ihrten Anteil bezahlt, nur der Vater weigert sich, mit der Begründung, das Kindergeld müsste für solche fälle doch reichen, er müsse nicht mehr bezahlen.
Stimmt das so? denn der Student könnte sein studium nich fortstzen wenn sein Vater nicht bezahlt. Eltern sind doch gestzkich verpflichtet ihrem Kind die erste Ausbildung zu finanzieren oder? gibt es einen § in dem das steht???
danke im voraus für Antworten
MfG