Studiengebühren

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JUSLINE
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Studiengebühren

Beitrag von JUSLINE » 22.11.2006, 14:26

Folgende Situation:

Studentenpaar wohnt in einer Wohnung, die dem Vater des Studenten gehört. Beide Elternpaare sind geschieden. Der Vater des Studenten Zahlt keinen expliziten Unmterhalt. da er eine monatliche Summe für Nebenkosten winbwhält(diese Summe liegt aber unter dem zu zahlenden Unterhalt) dafür erhält der Student sein 1Monat das Kindergeld.Vorher erhielt er 1Jahr lang nichts.

Nun tritt der Fall ein und der Student muss Studiengebühren zahlen. Deise müssen dann doch zur hälfte von beiden ELternteilen bezahlt werden oder?

zumindest hat die Mutter ihrten Anteil bezahlt, nur der Vater weigert sich, mit der Begründung, das Kindergeld müsste für solche fälle doch reichen, er müsse nicht mehr bezahlen.

Stimmt das so? denn der Student könnte sein studium nich fortstzen wenn sein Vater nicht bezahlt. Eltern sind doch gestzkich verpflichtet ihrem Kind die erste Ausbildung zu finanzieren oder? gibt es einen § in dem das steht???



danke im voraus für Antworten

MfG




MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Studiengebühren

Beitrag von MEMIL » 23.11.2006, 06:18

Der Vater hat Recht! In der Praxis kann man mit dem Kindergeld gerade beim Billa 2 Wurstsemmel täglich kaufen, aber rein rechtlich, wenn ein Student sein Kindergeld direkt bezieht, ist er von seinen Eltern entbunden und muss sich selbst versorgen. Die Studiengebühr muss nicht zu 50% je Elternteil bezahlt werden sondern immer nur von dem betroffenen selbst (egal ob er Kindergeld bezieht oder dieses von seinen Eltern bezogen wird). Hier muss er einen Antrag stellen und eine Gebührbefreiung beantragen. Dafür braucht er nur einen Mietvertrag mit seinem Vater abschließen, was auch mündlich sein kann und eine Bestätigung vorlegen, dass er fürs Wohnen Kosten hat (welchen immer) und natürlich, dass er nicht über die Gerinfügigkeitsgrenze berufstätig ist.

MfG,

MEMIL


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