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Frage zu: § 148

Verfasst: 09.10.2013, 14:13
von Hubert Neubauer
Natürlich steht dem Privatbeteiligten ein Rechtsmittel gegen Urteil der Strafgerichte zu --> Siehe § 282, 283 StPO

RE: Frage zu § 148

Verfasst: 09.10.2013, 16:16
von lexlegis
@Hubert Neubauer Sie haben teilweise Recht. "Rechtsmittel" war zu allgemein formuliert. Es geht hier jedoch um Strafberufung, somit ist § 282 StPO, der die Nichtigkeitsbeschwerde betrifft, irrelevant. § 283 Abs 2 Satz 1 StPO sagt ausdrücklich, dass die Berufung über die Strafe NICHT vom Privatbeteiligten ergriffen werden kann. Daher wird es so sein, dass der StA die Berufung zu Lasten des Angeklagten eingelegt hat.