Was zählt nun als schriftliche Überprüfung?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Hans73
Beiträge: 1
Registriert: 16.09.2013, 03:53

Was zählt nun als schriftliche Überprüfung?

Beitrag von Hans73 » 16.09.2013, 04:02

Hallo! Mich interessiert, wann nun eine schriftliche Überprüfung eine solche ist und wann es sich lediglich um eine Überprüfung der Mitarbeit handelt (§ 4). Soweit ich das verstanden habe, ist jede schriftliche Überprüfung jedweder Art eine schriftliche Überprüfung im Sinn von § 8, falls diese nicht eine "in die Unterrichtsarbeit eingebundene [...] schriftliche" Überprüfung ist, wie in § 4 beschrieben. D.h. falls ich das interpretiere, ist jede schriftliche Überprüfung eine schriftliche Überprüfung gemäss § 8 und keine Überprüfung der Mitarbeit, falls sie sich auf zuvor oder in vorigen Stunden durchgenommenen Stoff bezieht. Denn dann ist es ja nicht mehr in die Unterrichtsarbeit eingebunden. Ein Beispiel: Falls der Lehrer den Schülern aufträgt, Beispiel 3 durchzurechnen und danach einen der Schülern nach dessen Ergebnis befragt, so wäre dies eine Überprüfung der Mitarbeit (in diesem Sinne schriftlich, da lediglich das Ergebnis korrigiert wird). Wird jedoch den Schülern aufgetragen, Aufgaben zu rechnen, die eine Woche zuvor durchgenommen wurden und diese daraufhin korrigiert und danach der Stoff woanders (nämlich dort, wo man zuletzt aufgehört hat) fortgesetzt, so kann dies nicht in die Unterrichtsarbeit eingebunden sein. Es wäre also meiner Meinung nach eine schriftliche Überprüfung gemäss § 8. Liege ich da falsch oder richtig? Ich würde mich über eine Antwort freuen!



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 25 Gäste