Beweisbringschuld
Verfasst: 29.04.2002, 20:16
Liegt die Beweisbringschuld bei der Behörde, wenn eine natürliche Person klare Gegenbeweise (Erlagschein mit Stempel) vorweisen kann ? Oder anders gefragt? Muß eine natürliche Person einen Nachforschungsauftrag bei der Bank stellen, auch wenn sie einen einbezahlten Erlagschein vorweisen kann?