Seite 1 von 1

Beweisbringschuld

Verfasst: 29.04.2002, 20:16
von JUSLINE
Liegt die Beweisbringschuld bei der Behörde, wenn eine natürliche Person klare Gegenbeweise (Erlagschein mit Stempel) vorweisen kann ? Oder anders gefragt? Muß eine natürliche Person einen Nachforschungsauftrag bei der Bank stellen, auch wenn sie einen einbezahlten Erlagschein vorweisen kann?


RE: Beweisbringschuld

Verfasst: 19.05.2002, 22:30
von JUSLINE
nach meinen letzten informationen (bank) hat so ein stempel ohnehin noch nie etwas bewiesen. ob das jedoch haltbar ist, bleibt fraglich.