Liegt die Beweisbringschuld bei der Behörde, wenn eine natürliche Person klare Gegenbeweise (Erlagschein mit Stempel) vorweisen kann ? Oder anders gefragt? Muß eine natürliche Person einen Nachforschungsauftrag bei der Bank stellen, auch wenn sie einen einbezahlten Erlagschein vorweisen kann?
Beweisbringschuld
RE: Beweisbringschuld
nach meinen letzten informationen (bank) hat so ein stempel ohnehin noch nie etwas bewiesen. ob das jedoch haltbar ist, bleibt fraglich.
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