Beweisbringschuld

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Beweisbringschuld

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2002, 20:16

Liegt die Beweisbringschuld bei der Behörde, wenn eine natürliche Person klare Gegenbeweise (Erlagschein mit Stempel) vorweisen kann ? Oder anders gefragt? Muß eine natürliche Person einen Nachforschungsauftrag bei der Bank stellen, auch wenn sie einen einbezahlten Erlagschein vorweisen kann?




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RE: Beweisbringschuld

Beitrag von JUSLINE » 19.05.2002, 22:30

nach meinen letzten informationen (bank) hat so ein stempel ohnehin noch nie etwas bewiesen. ob das jedoch haltbar ist, bleibt fraglich.

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