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Schriftliche Dokumentation

Verfasst: 09.09.2013, 16:01
von Oskar Staudinger Dr.-Ing.
Bedeutet "... sind schriftlich zu dokumentieren ...", dass bei Verwendung eines elektronischen Pflegedokumentationssystems die Anordnung selbst und die elektronisch abgelegten Zeugnisse bzw. Befunde auszudrucken sind und in einem Handakt zu führen sind?

RE: Schriftliche Dokumentation

Verfasst: 09.09.2013, 17:55
von Manannan