Frage zu: § 127 StGB
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Aber leider sind in Österreich die Bankgesetze so streng, dass man hier garnichts nachweisen kann. Der Dieb kann das Geld auf seinem Konto haben, aber die Bank darf es nicht sagen. In meinem Fall ist das sogar meine Erbschaft nach meiner Grossmama und die Diebin, die das Geld hat, dürfte nicht einmal was davon bekommen.
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