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Frage zu: § 18 UGB

Verfasst: 02.07.2013, 15:34
von 1franz

Anfrage zu §108ESTG bzw.108bESTG


 Bei mir läuft in einigen Tagen die "Staatlich geförderte
 Pensionsvorsorge"aus.

 Beim Abschluß im Jahr 2003 bezog ich bereits ein paar Monate die " Befristete" Invaliditätspension.

 Möchte mir die staatlich geförderte Pensionsvorsorge als so Art
 Bridging Pension auf 3 oder mehr Jahre monatlich auszahlen lassen.


 Ist dies möglich und muß ich die halbe Prämie und Kest zurückzahlen
 bzw. wird mir diese abgezogen.


 Beim Abschluß der staatlich geförderten Zusatzpension war in keiner
 Weise ersichtlich, das die befristete Invaliditätspension nach mehreren
 weiteren Befristungen und "Verschlechterung meines Gesundheitszustandes" in
 eine unbefristete Invaliditätspension überging.

 Bitte um Antwort