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Frage zu: § 384 UGB

Verfasst: 10.07.2012, 15:00
von derleser2012

betrifft: Betriebsstätten

Für mich eröffnen schon die Abs. 1 bzw 3 die Frage, warum der Kommissionär nicht generell als abhängiger Vertreter gesehen werden kann wo er abgesehen von der Weisung, auch für die Erfüllung des Geschäftes haftet. Als ständiger Vertreter - Absatzmittler - würde ich generell, ab einer Dauer von 6 Monaten, von einer Vertreterbetriebsstätte ausgehen. Dies hätte wiederum  Einflüsse auf entsprechende Steuereinnahmen und Betriebsstättenzugehörigkeit. 

ev. EAS 2681