Falsche Angabe des Kündigungstermin bei Kündigung durch Mieter,versehentliche Widerrufung der Kündigung nach Kündigungsfrist

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Simon Vogelsang
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Falsche Angabe des Kündigungstermin bei Kündigung durch Mieter,versehentliche Widerrufung der Kündigung nach Kündigungsfrist

Beitrag von Simon Vogelsang » 19.02.2013, 14:37

Sehr geehrter Antworter, ich stelle die folgende Frage, da sie mich selbst betrifft. In meinem letzten Mietverhältnis in welchem ich bloß Untermieter einer Altbauwohnung (voller Schutz nach MRG) war, kam es zu mehreren Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und den drei Hauptmietern. Diese wurden mit zurhilfenahme eines Anwalts geklärt. Der Vertrag wurde später von der Mieterseite vorzeitig gekündigt, wobei mehrer Probleme aufgetreten sind. Da ich selbst als Student der Wirtschaftswissenschaften mit den Grundlagen des Privatrechts in Kontakt gekommen bin, wollte ich mir die Gesetzestexte und meine Skripten nochmal genau anschauen bevor ich einen Anwalt anrufe. Dabei blieb folgendes ungeklärt. Der auf drei Jahre befristet Vertrag lief zum 30.09.2012 fristgerecht aus. Da wir als Mieter allerdings kein Interesse an einer Verlängerung hatten, haben wir beschlossen den Vertrag vorzeitig, zum 30.07.2012, zu kündigen. Dabei sind folgende Fehler unterlaufen. Mitte April 2012 haben wir die Kündigung per Einschreiben abgeschickt, die Kündigung kam wenige Tage später an. Allerdings haben wir in der Kündigung nicht den Monatsletzten des Julis, sonder den 01.08.2012 angegeben. Bezüglich des Datums gab es keine weiteren Einwände bis uns der Anwalt (Vermieterseite) im Juni auf den Fehler aufmerksam machte, gleichzeitig mündlich feststellte das dies kein Problem sei, die Kündigung zum 30.07 also gültig sein. Anfang August war die Wohnung geräumt. Es kam zur Schlüsselübergabe, bei welcher nur einer der Hauptmieter und der Anwalt der Vermieterseite anwesend waren. Der Anwalt legte dem Mieter ein Schreiben vor in welchem zum einem zwei kleine berechtigte Mängel am Mietobjekt beanstandet wurden. Desweiteren war geschrieben: 'Durch die Übernahme durch die Vermieterseite wird die Kündigung zum 01.08 nicht anerkannt. Die Mieten sind daher bis inkl. September zu zahlen.' Der Hauptmieter hat dieses Schreiben, unverständlicherweise ohne es zu lesen, unterschrieben. Die Kaution wurde seitdem nicht ausgezahlt, der Vermieter antwortet auf Fragen nicht, beantwortet sein Telefon nicht und versucht Zeit zu schinden. Die, laut Schreiben, noch ausstehenden Mieten wurde nicht gezahlt. 1. Ist die Kündigung, abgesehen von der späteren Widerrufung, trotz Angabe falschen Datums zum 30.07 gültig, oder würde der Felher gegen die Mieter ausgeleget werden und die Kündigung nichtig oder erst zu einem späteren Zeitpunkt gültig werden? 2. Ist die Widerrufung am 03.08 (Schlüsselübergabe) überhaupt noch möglich bzw. ist sie nicht sittenwidrig oder auf andere Art unrecht, oder schlicht zu spät vereinbart worden. Kann nur einer der Hauptmieter die gesamte Mieterseite mit seiner Unterschrift rechtlich binden? 3. Der Vermieter behält die Kaution zu recht, da ein Türglas kaputt war und er sich dazu aus der Kaution befriedigen darf. Bis wann darf der Vermieter die Kaution in diesem Fall behalten? Für Ihren Aufwand bedanke ich mich im Voraus!



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