Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung?

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Sven Strassgschwandtner
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Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung?

Beitrag von Sven Strassgschwandtner » 15.02.2013, 17:44

Kann ein anderer Anbieter des selben Verfahrens als Zuhörer an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen, oder stehen dem Ausscheidungsgründe aus dem Verfahren entgegen? Könnte ein anderer Anbieter (nicht der Antragsteller) vom Verfahren ausgeschlossen werden, weil er als Zuhörer an der Verhandlung teilnimmt bzw. wird dadurch das Verfahren selbst gefährdet? Der Termin der mündlichen Verhandlungen wird vom Bundesvergabeamt aktuell auf der Amtstafel (ohne die Parteien zu nennen) ausgeschrieben.



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