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Anwendbarkeit

Verfasst: 18.12.2012, 14:18
von MisterC
Ist der Tatbestand nach Absatz 3 auch anwendbar wenn der Lenker eines KFZ beispielsweise einen entlaufenen Hund auf der Autobahn überfährt, obwohl er ohne Gefährdung des Lebens , der körperlichen Unversehrtheit und der Sicherheit dritter, oder seiner eigenen, ausweichen oder bremsen könnte. Nehmen wir an er hat schon vor der Tat den Entschluss gefasst niemals in Erwägung zu ziehen für ein Tier auszuweichen oder zu bremsen.