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Aufsichtsorgan eines Vereins!

Verfasst: 10.11.2012, 01:16
von Nordbahnkurti
In unserem Vereinsstatut steht bezüglich Vereinsvorstand folgendes: (1) Der Vereinsvorstand besteht aus dem Vereins-Obmann, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassier, sowie den Beisitzern, deren Anzahl jedoch 12 nicht übersteigen darf. Es ist folgender Wahlvorschlag eingegangen: Obmann: Johann Istv Obmann Stv.: Josef Leitz Schriftführer: Josef Leitz Kassier: Josef Prant Der Obmannstv. und der Schriftführer sind also die gleichen natürlichen Personen! Entspricht dieser Wahlvorschlag den Bestimmungen des Vereinsgesetz 2002?