Frage zu: § 18 UGB

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Trinity
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Registriert: 26.07.2011, 13:15

Frage zu: § 18 UGB

Beitrag von Trinity » 26.07.2011, 13:30

Ich fühle mich schwerstens verletzt, ich habe gegen einen Polizisten eine Anzeige §107a mit sämtlichen Beweisen hinterlegt und die Klage wurde eingestellt, ist doch klar es ist ein Polizist, noch dazu hält er sich weiterhin in den Vereinen auf wo ich seit Jahren Mitglied war, sodass ich gegangen bin, da ich das nicht aushielt! (zuvor wurde er dort nie gesehen!!!)

Das typische Stalkingverhalten ist eingekehrt nach einer Liebelei die er offensichtlich missverstanden hatte, ständig genervt und mich nervlich fertig gemacht und verfolgte! Es gibt verschiedene Varianten des Stalkings ich habe mich informiert und ich denke dass es in Österreich noch nicht so weit verbreitet ist wie mit diesem Thema umgegangen wird und dies verhamlost wird, aber, dass der Mensch mein Leben zerstört hat ist den netten Menschen die das Verfahren eingestellt haben leider egal!

Ich werde Berufung einlegen, es kann nicht sein, dass Menschen (egal ob in Uniform oder nicht) machen können was sie wollen, bzw. Uniformierte doch mehr Rechte haben, wie es mir vorkommt! Denn dieser Herr hatte nicht den ersten Fall von Belästigung, denn er wurde schon einmal verwarnt in einem anderen Fall, es wurde nicht einmal recherchiert geschweige denn Zeugen befragt! Wie soll man da den Glauben an das Recht aufrecht erhalten?!!!!

Weiteres begann er auch Amtsbissbrauch hat mich mit Blaulicht von der Strasse geholt und selbst da, hat er anscheinend alle Narrenfreiheiten, dies wurde aber nicht von mir angezeigt sondern von meinem Beifahrer, da kein Grund vorlag mich anzuhalten!

Schade schade kann ich nur sagen!!! Ich möchte nur Gerechtigkeit und weiter Nichts!

 




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