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Frage zu: § 18 UGB

Verfasst: 02.10.2012, 18:16
von Rainer Wimmer

Guten Tag!

 

Im WEG 2002 heisst es, zur Feststellung der Nutzfläche werden Mauernischen und Durchbrüche (Fenster- und Türleibungen) NICHT herangezogen.

Gilt dies auch bei der Ermittlung der Nutzfläche als Miteigentümer für eine Terrasse (Außen-Fenster-, und Türleibungen, ein Sturz ist vorhanden)?

 

Vielen Dank für Ihre Antworten

R. Wimmer