Strafrecht - §144 Erpressung

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JUSLINE
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Strafrecht - §144 Erpressung

Beitrag von JUSLINE » 15.11.2006, 13:17

Wann genau kann man bei Erpressung oder Nötigung von einer gefährlichen Drohung sprechen.



Hier zwei Beispiele:



Jemand droht seiner Freundin, falls sie ihn verlasse, werde er ihren Dienstgeber mitteilen, dass sie dienstliche Gelder veruntreut hat. Hat er dadurch seine Freundin erpresst???



Die Antwort auf diese Frage die ich hier vorliegen habe ist:

Nein er hat seine Freundin dadurch nicht erpresst, denn § 144 verlangt eine Nötigung mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung.



weiteres Beispiel:;

Liegt eine Erpressung vor, wenn ein Gläubiger seinen Schuldner durch die Androhung, ansonsten dessen Haus anzuzünden, dazu veranlasst, die längst fällige Schuld zu bezahlen?



Antwort: Nein, denn Erpressung gemäß §144 liegt nur vor, wenn sich der Schuldner durch die gefährliche Drohung vorsätzlich unrechtmäßig bereichtert.



Das bringt mich jetzt zur Frage:



WANN KANN MAN VON EINER GEFÄHRLICHEN DROHUNG SPRECHEN:



Meiner Meinung nach würde beim zweiten Beispiel eine Erpressung vorliegen.








MEMIL
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RE: Strafrecht - §144 Erpressung

Beitrag von MEMIL » 19.11.2006, 21:30

Hier gibt es keinen strafrechtlichen relevant Sachverhalt. Weder Nötigung, noch Erpressung.

In moralischem Sinne spricht man hier auch von "Erpressung", was auch stimmt. Diese Art von Erpressung ist jedoch nicht als solche strafbar, sondern höchst als Verläumdung, wenn die Behauptung nicht stimmen würde.

Wenn stimmt war es "nur" ein Vertrauensbruch, was moralisch sehr schlecht ist, rechtlich aber irrelevant...

MfG,

MEMIL




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