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Frage zu: § 201 StGB

Verfasst: 03.07.2012, 12:30
von Wolfgang Senar1
Wieso fehlt bei unserem Gesetzestext folgender Ausschnitt? "oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist"