Frage zu: § 201 StGB

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Wolfgang Senar1
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Registriert: 03.07.2012, 12:25

Frage zu: § 201 StGB

Beitrag von Wolfgang Senar1 » 03.07.2012, 12:30

Wieso fehlt bei unserem Gesetzestext folgender Ausschnitt? "oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist"



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