Wochenruhezeit
Verfasst: 21.03.2012, 09:07
Frage: Arbeitsende Freitag 18:00, Rufbereitschaftseinsatz Sonntag 8:00-12:00. Wie sieht hier die Wochenruhezeit aus, wenn ja im Gesetz steht \"schließt grundsätzlich den Sonntag ein\", wenn am Montag der Dienst wieder um 7:00 beginnt. Muss dem Bediensteten ein anderer Tag frei gegeben werden, da er ja 4 Std. am Sonntag gearbeitet hat, oder sind die 35 Std. (Fr 18:00 - So 5:00) ausreichend?