Unterhaltsrecht

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JUSLINE
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Unterhaltsrecht

Beitrag von JUSLINE » 14.11.2006, 14:06

Eine psychisch kranke Tochter (hat einen Sachwalter und ist 24 Jahre) wohnt noch im gemeinsamen Haushalt mit dem Vater, daher ist kein Unterhalt vom Gericht bestimmt. Wenn der Vater jetzt eine Eigentumswohnung zur Verfügung stellt, der Unterhalt vom Gericht fixiert wird, kann er für die Wohnung Miete verrechnen? Oder zumindest einen Teil der Alimente dafür verwenden?




MEMIL
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RE: Unterhaltsrecht

Beitrag von MEMIL » 15.11.2006, 07:05

Nein, nur aus dem Grund, dass er eine Wohnung für sie geschafft hat, kann er keine Miete verlangen. Er kann aber, wenn jemand der Femilie oder eine Krankenschwerster bei ihr ständig wohnt, Pfleggeld beantragen (welche Stufe wird behördlich festgestellt).

MfG,

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JUSLINE
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RE: Unterhaltsrecht

Beitrag von JUSLINE » 15.11.2006, 19:44

Danke für die Antwort. Pflegegeld gibt es bereits, wird für Betreuung ausgegeben. Betriebskosten können aber von ihrem Einkommen bezahlt werden? Ihr Einkommen besteht aus einer geringen Waisenpension und der Unterhaltszahlung. ??






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RE: Unterhaltsrecht

Beitrag von MEMIL » 15.11.2006, 21:47

Solchen Ausgaben, wie Betriebskosten, Haushaltbedarf usw. können selbstverständlich verlangt werden. Es muss aber in einer Höhe sein, dass es verhältnismäßig ist. Sie muss das sich leisten können, oder das Pflegegeld kann (unter Unstände) neu bewertet werden und eine Stufe nach oben angepasst werden.

MfG,

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