Gebühr für Aufenthaltskarte offene Diskriminierung?
Verfasst: 08.03.2012, 16:11
Werden durch die Gebühr (ca. 55€) für die Aufenthaltskarte nicht EU Bürger mit anderer Staatsangehörigkeit gegenüber Österreichern benachteiligt, ist es also als offene Diskriminierung einzustufen? Und steht diese Verfahrensweise, obgleich offen oder als versteckt zu klassifizierende Diskriminierung, der Behörde (in Wien z.B. MA35) nicht im Widerspruch zu Art. 18 AEUV?