Frage zu: § 15 GuKG
Verfasst: 02.02.2012, 21:20
Wo kann ich nachlesen, dass die ärztliche Anordnung für eine medikamentöse Therapie nur über den Handelsnamen erfolgen darf. Oder anders gefragt: Darf ich aufgrund der Anordnung eines Wirkstoffes, dann selbst ein entsprechendes Produkt mittels Handelsnamen aus dem Medikamentenschrank nehmen und dem Patienten verabreichen?