eBay-problem
Verfasst: 10.11.2006, 18:32
Hallo Leute, folgendes Problem...
ich habe kürzlich von einem deutschen eBay-shop einen Langbogen erstanden, um 55 Euro plus versand. Im Rückgaberecht stand drinnen, dass ich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zurückschicken könnte, und Bogen und Versand zurückerstattet bekäme. in der Zeit dürfte ich ihn testen wie in einem Laden auch, nur eben schießen nicht. Wenn gebraucht dann werde mir bei rückgabe pro Tag eine Gebühr von 1.65 Euro abgezogen.
Soweit so gut. Aus persönlichen Beziehungskisten-gründen wollte ich den Bogen dann auch tatsächlich zurückgeben, und hab dies dem entsprechenden Herren nach 9 Tagen per e-mail mitgeteilt, und dann, nachdem er kenen Rückholauftrag aufgeben wollte in eigenregie zurückgeschickt. das hat aber nsgesamt weitere 4 Tage gedauert....
So, nun bekomme ich eine Mail von ihm dass er mir diese 13 Tage welche ich in Besitz des Bogens war eben mit diesen 1.65 Euro pro Tag abziehen wollte. Und dies sei sMn rechtens weil man bei 13 Tagen Besitz von Nutzung ausgehen könne, und weder ich ihm noch er mir beweisen könne dass ich den Bogen nicht genutzt haben sollte.
Ich habe den Bogen zwar aufgespannt, wie ich es auch im Laden getan hätte, aber geschoßen habe ich damit nicht...
Dazu jetzt zwei Fragen:
a) Ist seine Annahme denn rechtens dass ich ihn bei 13 Tagen genutzt hätte? Beweis ist wirklich in beide Richtungen schwer weil man sowas dem Bogen nicht ansieht.
Und bei wem würde eben diese Beweislast denn liegen
und b) welche Gerichtsbarkeit wäre denn, falls cih mich zur Klage entschließen sollte zuständig? die deutsche oder die österreichische?
Vielen Dank für Aufklärung. big merci im Vorraus
Martin
ich habe kürzlich von einem deutschen eBay-shop einen Langbogen erstanden, um 55 Euro plus versand. Im Rückgaberecht stand drinnen, dass ich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zurückschicken könnte, und Bogen und Versand zurückerstattet bekäme. in der Zeit dürfte ich ihn testen wie in einem Laden auch, nur eben schießen nicht. Wenn gebraucht dann werde mir bei rückgabe pro Tag eine Gebühr von 1.65 Euro abgezogen.
Soweit so gut. Aus persönlichen Beziehungskisten-gründen wollte ich den Bogen dann auch tatsächlich zurückgeben, und hab dies dem entsprechenden Herren nach 9 Tagen per e-mail mitgeteilt, und dann, nachdem er kenen Rückholauftrag aufgeben wollte in eigenregie zurückgeschickt. das hat aber nsgesamt weitere 4 Tage gedauert....
So, nun bekomme ich eine Mail von ihm dass er mir diese 13 Tage welche ich in Besitz des Bogens war eben mit diesen 1.65 Euro pro Tag abziehen wollte. Und dies sei sMn rechtens weil man bei 13 Tagen Besitz von Nutzung ausgehen könne, und weder ich ihm noch er mir beweisen könne dass ich den Bogen nicht genutzt haben sollte.
Ich habe den Bogen zwar aufgespannt, wie ich es auch im Laden getan hätte, aber geschoßen habe ich damit nicht...
Dazu jetzt zwei Fragen:
a) Ist seine Annahme denn rechtens dass ich ihn bei 13 Tagen genutzt hätte? Beweis ist wirklich in beide Richtungen schwer weil man sowas dem Bogen nicht ansieht.
Und bei wem würde eben diese Beweislast denn liegen
und b) welche Gerichtsbarkeit wäre denn, falls cih mich zur Klage entschließen sollte zuständig? die deutsche oder die österreichische?
Vielen Dank für Aufklärung. big merci im Vorraus
Martin