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Frage zu: § 302 StGB

Verfasst: 25.11.2011, 12:25
von werner derler

Ich habe als Polizeibeamter in Ausübung meines Dienstes die Daten einer zu Sturz gekommenen Person aufgenommen. Die Person ist auf schneeglatter Fahrbahn selbst ausgerutscht und hat sich eine schwere Verletzung zugezogen und mußte vom Unfallort mit  der Rettung abtransportiert und ins Spital gebracht werden. 

Es ist danach keine Verletzungsanzeige der betroffenen verletzten Person an die Polizeidienststelle versendet worden. Weshalb es von mir verabsäumt wurde einen Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft zu senden.

Eine Versicherungsanfrage wurde jedoch an die Polizeidienststelle übersandt, ob die seinerzeitige Sturzver - letzung angezeigt worden sei. Die von mir aufliegenden damaligen Erhebungsermittlungen sowie eine nieder - schriftliche Einvernahme über den Sturzhergang wurde aufgenommen und ein Sachverhaltsbericht an die an - fragende Versicherungsanstalt übersandt.

Mir wurde von der eigenen Dienststelle zur Last gelegt, dass ich keinen Bericht an die STA erstattet habe und ich wurde deswegen wegen § 302 Amtsmißbrauch an die STA angezeigt. Ich glaube nicht, dass ich schuldhaft gegen den zitierten Paragraphen verstoßen habe und bitte um Rückmeldung.