Frage zu: § 14 Stmk. BauG

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MarioS
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Frage zu: § 14 Stmk. BauG

Beitrag von MarioS » 03.11.2011, 16:15

So jetzt hab ich da mal eine Frage: Mein Grundstück liegt parallel zu einer Gemeindestraße, jedoch hab ich keine Zufahrt oder der gleichen.

Zwischen meinem Grundstück und der Strasse ist ein schmaler Streifen Öffentliches Gut wo auch die Oberflächenentwässerung statt findet.

Laut Plan fahr ich über öffentliches Gut auf meinen Parkplatz.

Am Anfang hat es geheißen, dass ich Schwerlastrohre einbauen muss und die Einfahrten Schottern.

Meine Einfahrt ist ok, aber muss ich auch die Rohre und das öffentliche Gut Schottern auf meine Kosten???

Das ist doch eigentlich in der Bauabgabe enthalten oder?

Vorallem glaubt der Bürgermeister das ich in diesem Zuge gleich die ganze länge von ca. 29 Meter mit verlege.

Wenn man es so nimmt, hab ich ein Haus mit Carport aber keine Zufahrt. (Offfiziel)




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