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Peter

Verfasst: 19.10.2011, 13:33
von Peter81
Wie ist dieser Paragraf bei Wohnungsstationen anzuwenden? Hier wird üblicherweise die gesamte Wärme, welche in die Wohnung gelangt (für Heizung + WW) gezählt. Außerdem wird das Kaltwasser gezählt. Wären bei so einer Anlage - ein Kaltwasserzähler - ein Wärmezähler für Heizung - ein Wärmezähler für Warmwasser (delta T Kalt/Warmwasser + Menge Warmwasser) notwendig? An sich wird ja auch bei der ersten Methode die gesamte Menge erfasst Mit freundlichen Grüßen

RE: Peter

Verfasst: 19.10.2011, 13:39
von Peter81
Ach so: Wärme Heizung wird ja nur zu einem Teil aufgrund des Zählers abgerechnet - Rest auf m². Somit müsste Energie für WW extra gemessen werden. Neue Frage: Ich nehme an, dass Wärmemenge für Warmwasser direkt gemessen werden muss: (Temp Warmwasser - Temp Kaltwasser) * Menge * Faktor