Nichtig Erklärung
Verfasst: 05.09.2011, 19:02
Hallo, mich würde mal interessieren unter welchen Umständen genau (!!!) eine Prüfung für nichtig erklärt werden kann. Alles was in diesem § steht ist ziehmlich \"wischi-waschi\" und kann alles oder auch nichts bedeuten.
>>die Beurteilung einer Prüfung, einer wissenschaftlichen Arbeit oder einer künstlerischen Master- oder Diplomarbeit mit Bescheid für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde