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Nichtig Erklärung

Verfasst: 05.09.2011, 19:02
von Xavi
Hallo, mich würde mal interessieren unter welchen Umständen genau (!!!) eine Prüfung für nichtig erklärt werden kann. Alles was in diesem § steht ist ziehmlich \"wischi-waschi\" und kann alles oder auch nichts bedeuten. >>die Beurteilung einer Prüfung, einer wissenschaftlichen Arbeit oder einer künstlerischen Master- oder Diplomarbeit mit Bescheid für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde